Spiel mit Regeln

Braucht man beim «Eile mit Weile» eine Fünf oder eine Sechs zum anfangen?

Die einfachsten Gesellschaftsspiele geben manchmal Anlass zu Diskussionen. Denn nicht überall gelten dieselben Spielregeln. Um zusammen spielen zu können, müssen wir aber wissen, woran wir uns zu halten haben. Wir müssen verbindliche und möglichst dauerhafte Regeln vereinbaren. Änderungen sind zwar möglich, sie müssen aber ausdrücklich vereinbart werden, sollten nicht allzu häufig sein und sie dürfen niemanden direkt benachteiligen.

Am Spieltisch herrscht Rechtssicherheit, das heisst: Die Spielregeln gelten. Auch im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb gebietet die Rechtssicherheit eine klare, für alle Beteiligten gültige Regelung darüber, was wann und wo gestattet, geboten oder verboten ist. Rechtssicherheit ist nicht die Sicherheit, auf alle Zeiten vom Fluglärm verschont zu bleiben.

Damit wir uns auf die Gültigkeit der Spielregeln verlassen können, müssen diese klar formuliert sein. Keine Anleitung für ein Würfelspiel enthält den Satz: «Sollte die Spielerin X mit der Zeit in Rückstand geraten, kann sie möglicherweise doppelt so oft würfeln». Eine solche Spielregel würde gleich gegen zwei Grundprinzipien unseres Rechtsverständnisses verstossen: gegen die Rechtssicherheit und gegen das Gleichheitsprinzip. Denn niemand darf ohne sachlichen Grund bevorzugt oder zurückgesetzt werden.

Auf eine ähnlich unklare und ungleiche Basis möchte unsere Regierung die langfristige Entwicklung des Flugverkehrs stellen. «Für den Flughafen [sind] dort Handlungsspielräume offen zu halten, wo sonst mittel- bis langfristig denkbare Entwicklungsrichtungen des Flugbetriebs zu stark eingeschränkt werden könnten», heisst es im RELIEF-Bericht, dessen Bestandteile der Regierungsrat gerne ins Bundesrecht einfliessen lassen möchte. Verständlicher, aber nicht verbindlicher ausgedrückt bedeutet das: «Wir wissen noch nicht sicher, ob wir die Parallelpiste brauchen. Für alle Fälle schliessen wir die betreffenden Gebiete von jeder Schutzregelung aus. So kann sich im Ernstfall niemand mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren». Eine angemessene Rechtssicherheit wird ausdrücklich nur «für möglichst viele Gebiete des Kantons Zürich» angestrebt. Raten Sie mal, welches Gebiet nicht dazu gehört?

6. Dezember 2005, von Niklaus Hüppi

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