Lärmmessung: Fluglärm in Kloten
Der Hauseigentümerverband des Kantons Zürich schreibt auf einer Hompage in klaren und deutlichen Worten: Wo kein Wille ist, findet man auch keinen Weg
und weiter:
«Der HEV Kanton Zürich bedauert, dass der Regierungsrat den Eigentümern von Liegenschaften in den neu durch Fluglärm belasteten Regionen nicht wenigstens mit einer symbolischen Geste entgegengekommen ist.» Es geht in dieser Aussage um den Eigenmiet und Vermögenssteuerwert von Liegenschaften. Weiter unten ist auch zu lesen: So aber muss sich die Bevölkerung doppelt geprellt vorkommen. Erstens hat sie aufgrund der Richtplanung nicht mit einer derartigen Fluglärmbelastung rechnen müssen und zweitens durfte sie bisher annehmen, Wertminderungen würden bei den Steuern ebenso berücksichtigt wie Wertsteigerungen. Die Regierung täte gut daran, die Sorgen der Bevölkerung ernster zu nehmen und ihr dies auch zu signalisieren.
Wenn also eine den Kantonsbehörden freundlich gesinnte Institution solche Töne anschlägt, dann kann es sich bei den vermuteten Wertverminderung nicht bloss um einige Fränkli handeln. Da muss schon mehr sein.
Es dürfte nun bald dem Hintersten und Letzten klar werden. Nur ein vernünftig geführter Flughafen ist ein guter Flughaften. Genügend Nachtruhe, eine tragbare Obergrenze für Flugbewegungen und ein sinnvolles Verkehrskonzept ist die Voraussetzung, dass die Gegend nicht verslummt. Alle diese Werte werden durch die Flughafeninitiative gesichert. Darum stimmen die weitsichtigen Einwohner von Kloten: JA für die Flughafeninitiative.