Was ist mit den lauten Starts?
Stellungnahme von ZUF (Zürcher Unterland für gerechte Fluglärmverteilung) zum provisorischen Betriebsreglement
Am 27. Oktober 2002 tritt am Flughafen Kloten eine neue Wochenend-Flugregelung in Kraft. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat die neue Regelung teilweise genehmigt. Konkret heisst das, dass vorläufig für ca. 1 Jahr hauptsächlich von Osten her gelandet wird und der Startverkehr im Wesentlichen über dem Norden abgewickelt wird.
Darin liegt eines unserer Probleme. Wir sind nicht einverstanden damit, dass Startlärm mehrheitlich in eine Richtung geschickt wird. Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir solch einseitige Belastungen auch für alle anderen Richtungen inakzeptabel finden. Deshalb bieten wir diesen Mitbürgern ebenfalls unsere Unterstützung an und fordern eine solidarische, gerechte Verteilung für Landungen und Starts.
Nachdem der Norden in den letzten Jahren praktisch den ganzen Landeverkehr ertragen musste, wird es nun noch schlimmer. Der Staatsvertrag mit Deutschland erlaubt es Unique nicht mehr, an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen über Norden zu landen. Dem Norden werden also diese Landungen abgenommen, er bekommt dafür zu dieser lärmsensiblen Zeit praktisch alle Starts, die bekanntlich viel lauter sind als die Landungen.
Landungen müssen umgeleitet werden. Massiv betroffen ist davon der Osten, da auf Südanflüge vorerst verzichtet wird. Die Forderung des Ostens, die Anflüge auch von Süden her zu führen, verstehen und unterstützen wir.
Alle sprechen bei dieser Neuregelung nur von den Landungen. Wer äussert sich zu den viel lauteren Starts? Wie viele startende Flugzeuge werden den Norden mit zusätzlichem Lärm belasten? Inakzeptabel ist für den Norden, dass er praktisch alle Starts übernehmen muss, was eine massive Lärmzunahme bedeutet. Der Norden wird mit diesem provisorischen Betriebsreglement noch massiver belärmt und benachteiligt als bis anhin. Das widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot der Schweizer Verfassung. Wie alle Rechte in unserem Gesellschaftssystem gilt der Schutz vor übermässigem Fluglärm in Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Gruppengrösse, Wohnort oder Status.
Anwohnerinnen und Anwohner im Norden des Flughafens %u2013 immer als Minderheit abgetan und demzufolge auch übergangen %u2013 haben sich schon mehrfach kritisch gegenüber dem rücksichtslosen Vorgehen des Flughafens geäussert.
Die Bevölkerung im Norden wird diese einseitige und diskriminierende Lärmbelastung nicht weiter hinnehmen. Es kann nicht sein, dass einzelne Bevölkerungsteile massiv diskriminiert werden zugunsten anderer Bevölkerungsgruppen.
Im Namen der Bürger und Bürgerinnen im Zürcher Unterland verlangt ZUF dringend, dass unsere legitime Forderung nach Schutz vor übermässigem Fluglärm jetzt und in Zukunft ernst genommen wird. Wir fordern deshalb, dass sich unsere Volksvertretung für die Verteilung der Flugemissionen (ein erträgliches Mass für alle)einsetzt, was trotz Staatsvertrag sehr wohl möglich ist. Zudem verlangen wir, dass sich die Politiker und Politikerinnen für die Begrenzung der Flugbewegungen einsetzen, um ein Nebeneinander von Bevölkerung und Flughafen weiterhin zu ermöglichen.
An die Bevölkerung appellieren wir, sich für ihre Rechte zu wehren und nicht zu resignieren. Gemeinsam werden wir etwas erreichen!